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Corporate Governance 2008

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
der RÖDER Zeltsysteme und Service AG gemäß § 161 AktG
Stand: 27. Februar 2008

Einleitung

Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex („Kodex“) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben den gesetzlich verbindlichen Regelungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; in diesem Falle sind sie aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen.

Erklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der RÖDER Zeltsysteme und Service AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 26.11.2002 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 14. Juni 2007 seit Inkrafttreten der Änderung des Kodex mit folgender Maßgabe entsprochen wurde und bis zur Bekanntgabe einer etwaigen Änderung dieser Erklärung entsprochen werden wird:

1. Ziffer 4.2.3 – Vorstandsvergütung

Ein Aktienoptionsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes besteht nicht. Die Einrichtung eines Aktienoptionsprogramms für den Vorstand ist derzeit auch nicht vorgesehen.

2. Ziffer 5.1.2 – Altersgrenze Vorstand

Der derzeitige Altersdurchschnitt der Vorstandsmitglieder macht die Festlegung einer Altersgrenze nicht notwendig.

3. Ziffer 5.3 – Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der RÖDER Zeltsysteme und Service AG besteht derzeitig aus der gesetzlichen Mindestzahl von drei Personen. Aufgrund dieser geringen Größe war und ist es nicht zweckmäßig, die Mitglieder auf eigene Ausschüsse zu verteilen oder einen Prüfungsausschuss einzurichten. Sämtliche Beschlüsse wurden und werden durch den Gesamtaufsichtsrat vorbereitet und entschieden. Dies gilt damit auch für die Behandlung von Vorstandsverträgen und die beschriebenen Aufgaben des Prüfungsausschusses. Diese Aufgaben wurden und werden von dem Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen.

4. Ziffer 5.4.1 – Altersgrenze Aufsichtsrat

Der derzeitige Altersdurchschnitt im Aufsichtsrat macht die Festlegung einer Altersgrenze nicht notwendig.

5. Ziffer 5.6 – Effizienzprüfung

Eine externe Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrates fand im Geschäftsjahr 2007 nicht statt und ist zur Vermeidung unnötiger, das Ergebnis belastender Kosten derzeit auch nicht geplant. Angesichts der geringen Personenzahl im Aufsichtsrat und der regelmäßigen Kontakte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war und ist die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats der RÖDER Zeltsysteme und Service AG umfassend sichergestellt.

6. Ziffer 7.1.2 – Veröffentlichung des Konzernabschlusses nach 90 Tagen

Der Konzernabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG wurde und wird unverzüglich nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt. Die Größe der Gesellschaft und ihrer internen Kapazitäten schließen derzeit eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende aus.



Büdingen, den 27. Februar 2008

 

Der Aufsichtsrat Der Vorstand

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
der RÖDER Zeltsysteme und Service AG gemäß § 161 AktG

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